Die Deutsche Bank sichert Einkommen trotz Pfändung

Jeder kann einmal in eine finanzielle Notsituation geraten und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Heutzutage wird Ihnen nach dem Mahnverfahren schnell eine Pfändung zugehen, mit der die Forderungen des Gläubigers direkt von Ihrem Konto eingezogen werden. Die Deutsche Bank schützt Sie mit dem P-Konto vor dem Schrecken, am Monatsanfang, unerwartet ohne Geld dazustehen.

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Das Logo der Deutschen Bank (c) deutsche-bank.de

Wie sichert das P-Konto Ihren Lebensgrundbedarf

Sollte Ihnen eine Konto-Pfändung drohen, so ist die Eröffnung oder die Umwandlung des Giro- bzw. Basiskontos eine dringend erforderliche Maßnahme, um einen monatlichen Grundfreibetrag in Höhe von € 1.133,80 vor der Pfändung zu sichern. Unter bestimmten Voraussetzungen und der Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung kann sich der Betrag erhöhen. Die Deutsche Bank berät Sie zu dem P-Konto ganz individuell.

Grundsätzlich gelten die nachstehenden Bedingungen:

  • Es besteht ein Umwandlungsanspruch Ihres Kontos gemäß § 850k Abs. 7 Satz 2 ZPO
  • Jeder darf nur 1 Pfändungsschutzkonto führen
  • Der pfändungssichere Grundfreibetrag bleibt Ihnen zur Sicherung des
  • Lebensunterhaltes erhalten (abzüglich der Kontoführungsgebühr)
  • Es besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf Rückumwandlung,

Wie wird ein P-Konto eröffnet

Ein Pfändungsschutzkonto bei der Deutschen Bank ist ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto, das die Zusatzfunktion beinhaltet, Ihnen den Grundfreibetrag zu sichern. Sollten Sie kein Basiskonto bei der Deutschen Bank führen, das in ein P-Konto umgewandelt werden kann, so ist die Eröffnung eines neuen Kontos erforderlich. Da jede Bank Einnahmen generieren möchte, was bei einem Pfändungsschutzkonto nicht absehbar ist, entscheidet die Bank, ob der schriftliche Antrag auf Kontoeröffnung angenommen wird. Sofern Sie bereits ein Konto bei Deutschen Bank führen, kann die Umwandlung nicht abgelehnt werden.

Geldsack
Mit dem P-Konto der Deutschen Bank könnt ihr euer Bares auch in schwierigen Zeiten sicher verwahren!

In einem persönlichen Beratungsgespräch werden die Bedingungen geklärt und die zur Kontoeröffnung erforderlichen Unterlagen (Reisepass oder Personalausweis, Pfändungsbescheid, P-Konto-Antrag) geprüft. Aufgrund der Dringlichkeit in Pfändungsangelegenheiten hat der Gesetzgeber zur Kontorröffnung eine Bearbeitungszeit von maximal 4 Bankarbeitstagen vorgeschrieben. Verfügen zum P-Konto können in gewohnter Weise an jeden Bankautomaten vorgenommen werden, sofern das P-Konto genügend Bestand aufweist und der Freibetrag nicht überschritten wird.

Was kostet das P-Konto

Für das P-Konto wird bei allen Banken monatlich eine Gebühr in Höhe 8,99€ berechnet. Diese ist gleich hoch, wie bei einem Basiskonto. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften darf für die Umwandlung des normalen Kontos in ein P-Konto keine Gebühr erhoben werden. Es ist nur zu beachten, dass die Kontoführungsgebühr von Grundfreibetrag eingezogen wird.

Rückumwandlung in ein Basiskonto

Gemäß einem in 2015 ergangenen Urteils, steht dem Kontoinhaber das Recht zu, nach Beendigung der Pfändung eine Rückumwandlung des Pfändungskontos zu beauftragen. Das sollte jedoch erst nach Ausgleich der Forderung und nach sorgfältiger Prüfung, dass in Kürze keine weitere Pfändung eingeht, veranlasst werden.

Kündigung des Pfändungskontos

Möchten Sie nach Rückzahlung der Schulden das P-Konto nicht als ein normales Konto weiter führen, so kann es unter Einhaltung der allgemein geltenden Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Dies kann persönlich in einer Filiale der Deutschen Bank oder per Post erfolgen.

Welches Risiko hat das P-Konto der Deutschen Bank?

Die Vorteile des P-Kontos dienen sind uns ja klar. Schließlich dient das P-Konto dem Schutz des Schuldners. Das Konto birgt jedoch auch ein paar Nachteile:

  • Da ein P-Konto nur auf Antrag eröffnet oder durch Umwandlung geführt wird, musst ein Schuldner seine finanzielle Lage stets kontrollieren. Geht eine Pfändung zu einem normalen Konto ein, ist der gesamte Bestand pfändbar.
  • Es können nur Einzelkonten eröffnet oder umgewandelt werden.
  • Der Pfändungsschutz greift erst nach der Bearbeitungszeit der Kontoeröffnung/-umwandlung von 3 bis 4 Bankarbeitstagen.
  • Es können Einschränkungen bei der Kontonutzung bestehen z. B. keine Girokarte,nicht im Ausland nutzbar, kein Dispokredit, Finanzierungen oder Verbraucherkredit werden abgelehnt.
  • Beträge über dem Grundfreibetrag können von der Bank einbehalten werden, um als Sicherheit für die erwartete Pfändung zu dienen.
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